Diese sind in der Regel nicht über Verordnung der Physiotherapie abrechenbar, fließen bei mir in die Behandlungserweiterung der Manuellen Therapie mit ein.
In Deutschland gibt es keine geschützte Berufsbezeichnung „Osteopath“( wie zum Beispiel in den USA- wo diese Qualifikation etwa einem Facharzt in Deutschland entspricht), es gibt aber Zusatzqualifikationsmöglichkeiten in Deutschland für Ärzte und Physiotherapeuten, die sehr sinnvoll die Behandlungsmöglichkeiten erweitern .
Hier eine Auswahl von Begriffen, die sich im Behandlungskonzept finden: Faszienbehandlung cranio-sacrale Behandlung, cranio-mandibuläre Behandlung….
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